Formulare

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Hinweis für Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen)

Für den Verein Ehemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V., Klosterstieg 17. 20149 Hamburg, ist gemäß Bescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 03. 05. 2017 (StNr. 17/422/09128) Folgendes festgestellt worden:

Die Körperschaft (d.h. der Verein) ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Der Verein Ehemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V. ist daher berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für die steuerbegünstigten Vereins-Zwecke (Förderung der Erziehung) zugewendet werden, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Der Verein ist auch berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.

Wenn eine Spendenbescheinigung benötigt wird, teilen Sie uns dies bitte per Post (Klosterstieg 17, 20149 Hamburg) oder per E-Mail (ehemalige@wilhelm-gymnasium.de) mit.