{"id":56,"date":"2012-03-21T09:31:37","date_gmt":"2012-03-21T09:31:37","guid":{"rendered":"http:\/\/exwg.de\/?page_id=56"},"modified":"2020-12-18T15:41:52","modified_gmt":"2020-12-18T15:41:52","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/verein\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Ehemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V.<br><br>Klosterstieg 17<br><br>20149 Hamburg<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Satzung<\/h1>\n\n\n\n<p>laut Mitgliederbeschluss vom 24. Mai 2007 und mit \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df Mitgliederbeschluss vom 8. Mai 2012, gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7. September 2013 und gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2. September 2017<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eEhemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V.\u201c (im Weiteren kurz \u201eEhemaligen-Verein\u201c genannt). Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist dort im Vereinregister unter der Nummer VR 1749 eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das in Hamburg \u00fcbliche Schuljahr vom 1. August bis zum 31. Juli.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Aufgaben<\/strong><br>(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Erziehung, insbesondere heutiger Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler am Wilhelm-Gymnasium.<br>(2) Ein weiterer Zweck ist auch die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr die Verwirklichung dieser gemeinn\u00fctzigen Zwecke durch andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterst\u00fctzung von anderen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaften und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts bei der Verwirklichung von gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sinne dieser Satzung.<br>(3) Der Verein verfolgt ferner den Zweck,<br>a) die Schule in ihren Belangen und Bestrebungen zu unterst\u00fctzen,<br>b) die Beziehungen der ehemaligen Sch\u00fclerinnen\/Sch\u00fcler und ehemaligen Lehrerinnen\/Lehrer zum Wilhelm-Gymnasium aufrecht zu erhalten,<br>c) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass insbesondere die alten Sprachen am Wilhelm-Gymnasium weiter gelehrt und gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><br>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<br>(2) Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Organe des Ehemaligen-Vereins arbeiten ehrenamtlich. Zuwendungen an den Verein d\u00fcrfen nur satzungsgem\u00e4\u00df verwendet werden.<br>(3) Der Verein ist konfessionell, rassisch und politisch neutral und er ist Garant f\u00fcr die Gleichberechtigung seiner Mitglieder. Toleranz und gegenseitiger Respekt sollten f\u00fcr die Vereinsmitglieder Grundlage menschlichen Zusammenseins darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Weitere Regelung<\/strong><br>N\u00e4heres zu den in dieser Satzung beschriebenen Voraussetzungen kann in einer Vereinsordnung geregelt werden. Diese ist der Satzung anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitglieder<\/strong><br>(1) Dem Ehemaligen-Verein geh\u00f6ren an:<br>1. ordentliche Mitglieder,<br>2. f\u00f6rdernde Mitglieder,<br>3. Ehrenmitglieder.<br>(2) Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen alle ehemaligen Sch\u00fclerinnen\/Sch\u00fcler und ehemaligen Lehrerinnen\/Lehrer des Wilhelm-Gymnasiums werden. \u00dcber ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<br>(3) F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen dem Wilhelm-Gymnasium nahestehende Personen werden. Auch \u00fcber ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<br>(4) Ehrenmitglieder k\u00f6nnen Personen werden, die sich um das Wilhelm-Gymnasium oder um den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben. \u00dcber deren Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei zu halten und haben kein Stimmrecht, wohingegen ein ordentliches Mitglied, das zum Ehrenmitglied ernannt wird, alle Rechte und Pflichten seiner urspr\u00fcnglichen Mitgliedschaft beh\u00e4lt \u2013 mit Ausnahme der Beitragspflicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br>(2) Austritt:<br>Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres, wenn das<br>Mitglied bis zum 01. Mai schriftlich k\u00fcndigt. Die K\u00fcndigungserkl\u00e4rung muss an den Vorstand gerichtet sein.<br>(3) Ausschluss:<br>Ein Mitglied kann aus dem Ehemaligen-Verein ausgeschlossen werden, wenn es<br>a) gegen die Satzung oder satzungsgem\u00e4\u00dfe Beschl\u00fcsse verst\u00f6\u00dft, das Vereinsinteresse sch\u00e4digt oder ernsthaft gef\u00e4hrdet oder dem Ansehen des Vereins in der \u00d6ffentlichkeit erheblich schadet,<br>b) seiner Beitragspflicht \u2013 trotz Mahnung \u2013 l\u00e4nger als 4 Monate nicht nachkommt,<br>c) mit der Zahlung einer, durch Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00e4lligen, Umlage mehr als vier Monate \u2013 trotz Mahnung &#8211; im Verzug ist.<br>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit und teilt dieses schriftlich mit. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss binnen vier Wochen nach Zugang durch schriftlich begr\u00fcndete Beschwerde anfechten. Auch dann entscheidet der Vorstand erneut.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestrebungen und Interessen des Ehemaligen-Vereins zu unterst\u00fctzen sowie die Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. In der Mitgliederversammlung haben sie gleiches Stimmrecht, dessen \u00dcbertragung nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliedsbeitrag<\/strong><br>Jedes Mitglied hat einen j\u00e4hrlichen Beitrag, dessen H\u00f6he von der Mitglieder-Versammlung festgesetzt wird, zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Umlagen<\/strong><br>\u00dcber die in \u00a7 8 genannten Beitr\u00e4ge hinaus d\u00fcrfen von den Mitgliedern keine finanziellen Leistungen gefordert werden, es sei denn, dass es sich um Umlagen f\u00fcr Sonderveranstaltungen handelt, die im Einzelfall von der Mitgliederversammlung ordnungsgem\u00e4\u00df beschlossen sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><br>Zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, werden f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Kassenpr\u00fcfung ist einmal im Jahr durchzuf\u00fchren und der Pr\u00fcfbericht ist der Mitgliederversammlung vorzutragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Organe und Einrichtungen<\/strong><br>Organe des Ehemaligen-Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><br>(1) Im ersten Quartal jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Dieses muss geschehen, wenn es von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt per E-Mail oder per Brief durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Sie erfolgt nur fristgerecht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder abgeschickt ist.<br>(2) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte eine Stimmz\u00e4hlerin\/einen Stimmenz\u00e4hler nach Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit. Zust\u00e4ndig f\u00fcr das Protokoll ist die Schriftf\u00fchrerin\/der Schriftf\u00fchrer, die Vorsitzende\/der Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen ist. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat.<br>(3) Jedes Mitglied oder Ehrenmitglied kann Antr\u00e4ge zur Tagesordnung stellen. Diese m\u00fcssen dem Vorstand 7 Tage vor der Versammlung schriftlich zugegangen sein. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit 2\/3-Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen (s.o.). Dieses muss von der Verfasserin\/dem Verfasser und einem Mitglied des Vorstandes gem. \u00a7 26 BGB abgezeichnet werden.<br>(4) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist:<br>a) Entlastung des Vorstandes.<br>b) Entlastung des\/der Schatzmeister(in)s.<br>c) Wahl des Vorstandes, der Kassenpr\u00fcferinnen\/der Kassenpr\u00fcfer.<br>d) Beschluss von Satzungs\u00e4nderungen und der nachrangigen Vereinsordnung.<br>e) Best\u00e4tigung des Haushaltsplanes.<br>f) Beschluss der Beitr\u00e4ge, Umlagen und evtl. der Aufnahmegeb\u00fchren.<br>g) Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><br>(1) Der Ehemaligen-Verein wird vom Vorstand geleitet. Er beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten, sofern sie nicht nach der Satzung in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung fallen.<br>(2) Dem Vorstand geh\u00f6ren an:<br>1. der\/die Vorsitzende,<br>2. der\/die stellvertretende Vorsitzende,<br>3. der\/die Schatzmeister(in),<br>4. der\/die Schriftf\u00fchrer(in).<br>(3) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB (Vertretungsmacht nach au\u00dfen) sind der\/die Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende und der\/die Schatzmeister(in). Der Verein kann nur von wenigstens zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht \u00f6ffentlich.<br>(4) \u00dcber die Sitzungen des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Gegenst\u00e4nde der Beratungen und Beschl\u00fcsse verzeichnen muss. Sie ist von dem\/der Sitzungsleiter(in) und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.<br>(5) Aufgaben des Vorstands sind:<br>a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Ausf\u00fchrung ihrer Beschl\u00fcsse,<br>b) die Erf\u00fcllung aller dem Verein gestellten Aufgaben, soweit Entscheidungen nicht der Mitgliederversammlung gem\u00e4\u00df dieser Satzung obliegen,<br>c) Ernennung der Pressesprecherin\/des Pressesprechers,<br>d) F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Wahlen<\/strong><br>(1) Die Vorstandmitglieder werden jeweils f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Alle Funktionstr\u00e4ger bleiben solange im Amt, bis Nachfolger ordnungsgem\u00e4\u00df bestellt worden sind. Wird kein Nachfolger gefunden, kann der Vorstand einen kommissarischen vor\u00fcbergehend ernennen.<br>(2) In den Jahren mit gerader Jahresendzahl werden gew\u00e4hlt:<br>1. der\/die Vorsitzende,<br>2. der\/die Schriftf\u00fchrer(in).<br>(3) In den Jahren mit ungerader Jahresendzahl werden gew\u00e4hlt:<br>1. der\/die stellvertretende Vorsitzende,<br>2. der\/die Schatzmeister(in).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Aussch\u00fcsse<\/strong><br>Der Vorstand ist berechtigt, bestimmte Aufgaben an Aussch\u00fcsse zu delegieren. Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse werden vom Vorstand allein bestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung<\/strong><br>Die Aufl\u00f6sung des Ehemaligen-Vereins kann nur in einer besonderen, mit einer Frist von einem Monat \u2013 zu diesem Zweck \u2013 einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie ist beschlussf\u00e4hig, wenn 1\/3 ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung ist beschlossen, wenn eine Mehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder daf\u00fcr stimmt. Im Falle der Aufl\u00f6sung oder der Aufhebung des Ehemaligen-Vereins oder bei Wegfall der steuerlich beg\u00fcnstigten Vereinszwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen dem Schulverein des Wilhelm-Gymnasiums zu, der dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ehemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V. Klosterstieg 17 20149 Hamburg Satzung laut Mitgliederbeschluss vom 24. Mai 2007 und mit \u00c4nderungen gem\u00e4\u00df Mitgliederbeschluss vom 8. Mai 2012, gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7. September 2013 und gem\u00e4\u00df Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2. September 2017 \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahrDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eEhemalige Wilhelm-Gymnasiasten e.V.\u201c (im Weiteren &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/verein\/satzung\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":8,"menu_order":5,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"class_list":["post-56","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/56","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/56\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":933,"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/56\/revisions\/933"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ehemalige-wg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}